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Amriswil

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Baugesuchs-Dossier · Amriswil

Eingabeweg: Papier · BZO-Stand: 06.07.2021 · 27 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)Pflicht

Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

Bemerkung:
2Situationsplan (Katasterplan)Pflicht

Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

Bemerkung:
3Grundrisse aller Geschosse 1:100Pflicht

Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).

Bemerkung:
4Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und HöhenangabenPflicht

Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).

Bemerkung:
5Projektplan der UmgebungsgestaltungPflicht

Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

Bemerkung:
6Baubeschrieb (Zweck, Material, Farbe)bedingt

Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).

Bemerkung:
7Nachweis Geschossflächen- oder BaumassenzifferPflicht

Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.

Bemerkung:
8Formular «Deklaration für Erdarbeiten»Pflicht

Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

Bemerkung:
9Kanalisationseingabe (Entwässerung)Pflicht

Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).

Bemerkung:
10Schutzraumeingabe (Zivilschutz)Pflicht

Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).

Bemerkung:
11Energietechnischer Nachweis (ENV)Pflicht

Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).

Bemerkung:
12Emissionserklärung Luft (LRV) und Lärmangaben (LSV)bedingt

Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

Bemerkung:
13Objektschutznachweis gravitative Naturgefahrenbedingt

In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

Bemerkung:
14Nachweis hindernisfreies Bauen (SIA 500)bedingt

Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).

Bemerkung:
15Visiere vor Einreichung des BaugesuchsPflicht

Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

Bemerkung:
16Farbige Kennzeichnung der Änderungen in den Plänenbedingt

Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.

Bemerkung:
17Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Amriswil)

18Einreichung in Papierform UND digital als PDFPflicht

Alle erforderlichen Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich digital als PDF einzureichen.

Bemerkung:
19Exemplarzahlen je Dokument (Formular 1-fach, Pläne/Nachweise 3-fach)Pflicht

Baugesuchsformular 1-fach; Situationsplan, Grundrisse, Umgebungs-, Fassaden-, Schnitt- und Kanalisationsplan, Baubeschrieb, Fotomontagen sowie Brandschutznachweis/-pläne je 3-fach; Formulare Schutzplatzsteuerung und Deklaration Erdarbeiten je 1-fach.

Bemerkung:
20Beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 3 Monate, von NRP Ingenieure AGPflicht

Der Situationsplan/Katasterplan (3-fach) muss beglaubigt und darf nicht älter als 3 Monate sein; Bezug bei NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil (071 414 74 74, amriswil@nrpag.ch).

Bemerkung:
21Prospekt mit Massangaben bei Kleinbauten und technischen Anlagenbedingt

Bei Kleinbauten und technischen Anlagen ist ein Prospekt mit Massangaben 3-fach einzureichen.

Bemerkung:
22Fotomontagen 3-fachPflicht

Fotomontagen gehören in Amriswil zu den erforderlichen Unterlagen (3-fach).

Bemerkung:
23Formular Geschossflächenziffer mit detailliertem Nachweis / Nachweis HNFbedingt

Ergänzendes Formular «Geschossflächenziffer» mit detailliertem Nachweis bzw. Nachweis der Hauptnutzfläche (HNF), 3-fach.

Bemerkung:
24Hydraulischer Nachweis 3-fachbedingt

Je nach Vorhaben ist ein hydraulischer Nachweis (Retention/Versickerung) in 3-facher Ausführung beizulegen.

Bemerkung:
25Vereinbarung Herabsetzung Grenzabstand 4-fach original unterzeichnetbedingt

Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die Vereinbarung zur Herabsetzung 4-fach mit Originalunterschriften einzureichen.

Bemerkung:
26Vereinfachtes Verfahren: Anstösser-Unterschriften auf Formular und Situationsplanbedingt

Kann das Vorhaben im vereinfachten Verfahren behandelt werden, sind das von den Anstössern unterzeichnete Formular und der ebenfalls von den Anstössern unterzeichnete Situationsplan mit dem Baugesuch einzureichen.

Bemerkung:
27Detaillierte Plan-Ausfertigungsvorgaben (Massstäbe, Inhalte, Farbcodes, A4-Faltung)Pflicht

Situationsplan 1:500, übrige Pläne 1:100 mit definierten Mindestinhalten (u.a. Höhenkoten OK ±0.00 und m ü. M., lichte Geschosshöhen mind. 2.40 m, Kniestock-/Dachbrüstungshöhe, Längenprofil Zufahrten, Fassaden der Nachbarhäuser bei Zusammenbau, Belagsarten im Umgebungsplan); Kanalisationsplan nach SIA-Norm 592 000 und Merkblatt «Entwässerung» des kant. Amts für Umwelt; Grundrisse nach Norden ausrichten; bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb; Pläne auf A4 gefaltet mit Titel und Originalunterschriften (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Projektverfasser) auf der Vorderseite.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Amriswil

https://oereblex.tg.ch/api/attachments/16929

Übergeordnetes Recht (Kanton Thurgau)

https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700
https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700.1

Karten

https://map.geo.tg.ch/apps/oereb/
https://map.geo.tg.ch/

Verfahren · Kanton Thurgau

Eingabeweg: Papier

1Visiere aufstellen§ 101 PBG

Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.

2Einreichung§§ 50c–51 PBV

Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage20 Tage§ 102 PBG

Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.

4Einsprache20 Tage§ 103 PBG

Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.

5Bauentscheid

Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.

https://dbu.tg.ch/baugesuchszentrale.html

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBauverwaltung
AdresseArbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil
Telefon071 414 11 12
E-Mailbauverwaltung@amriswil.ch
SchalterzeitenMo–Mi 08.30–11.30 / 13.30–16.30; Do 08.30–11.30 / 13.30–18.00; Fr 08.30–11.30 / 13.30–16.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.amriswil.ch/publikationen/116702. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.