Altendorf
Ausnützungsziffer in Altendorf
Die Ausnützungsziffer ist in Altendorf in 7 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.23 bis 0.9. Rechtsgrundlage ist meist Art. 48 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| L1 | ≤ 0.43 | Art. 48, S. 24 |
| L2 | ≤ 0.6 | Art. 48, S. 24 |
| W2 | ≤ 0.23 | Art. 48, S. 24 |
| W3 | ≤ 0.36 | Art. 48, S. 24 |
| W4 | ≤ 0.7 | Art. 48, S. 24 |
| WG3 | ≤ 0.8 | Art. 48, S. 24 |
| WG4 | ≤ 0.9 | Art. 48, S. 24 |
Extrahiert aus der BZO Altendorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Altendorf?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.23 bis 0.9, festgelegt in 7 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Altendorf?
Meist in Art. 48 der Bau- und Zonenordnung Altendorf, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.