Aarau
Checkliste Baugesuch · Aarau
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Aarau)
Seit 1.1.2024 sind Baugesuche an die Stadt Aarau digital über die Plattform «DIBA Aargau» (Smart-Service-Portal des Kantons) einzureichen; auf eBau Aargau besteht seit 5.12.2025 nur noch lesender Zugriff. Gesuch und Beilagen müssen nicht unterzeichnet und nicht in Papier nachgereicht werden.
Dokumente, die grösser als A3 sind, sind parallel zur digitalen Eingabe ausgedruckt im Doppel einzureichen, unterzeichnet oder mit Unterschriftenblatt. Gilt auch für Unterlagenergänzungen grösser A3.
Die in DIBA hochzuladenden Dokumente sind vorgängig zu beschriften (z. B. «Plan Grundriss EG, 1:100», «Nachweis Schallschutz Wärmepumpe»).
Dem Baugesuch ist ein amtlicher Grundbuchauszug (ohne Kostenangaben) beizulegen.
Situationsplan im Massstab 1:500 mit vollständig vermassten Grenzabständen; für Neu- und Erweiterungsbauten ist der Plan beglaubigt einzureichen.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Sichtzonen im Massstab 1:100, vollständig vermasst. Bei Umbauten/Planänderungen Farbschema: bestehend grau oder schwarz, Abbruch gelb, neu rot.
Entwässerungspläne der Liegenschaft samt Berechnung der Versiegelungsflächen; die Stadt stellt dafür eine Berechnungstabelle (xlsx) zur Verfügung.
Pläne der Umgebung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten sind Bestandteil der Baugesuchsakten.
Baubeschrieb mit Angaben zu Zweck, Materialisierung und Konstruktion des Vorhabens.
Ein Brandschutzkonzept ist als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen (in Abhängigkeit des Bauvorhabens).
Nachweis des Lärmschutzes (z. B. bei lärmigen Anlagen oder Lagen in lärmbelasteten Gebieten) gemäss Unterlagenliste der Stadt.
Nachweis des Schallschutzes (z. B. für Wärmepumpen) gemäss Unterlagenliste der Stadt.
Je nach Vorhaben sind die Formulare der Prüfstellen beizulegen: AGV Hochwasser/Brandschutz, AWA Arbeitsplatzsicherheit, AMB, BVU/AFB, PROCAP (hindernisfreies Bauen).
Die Baukosten sind als Berechnung mit dem Gesuch einzureichen.
Nachweis/Berechnung der erforderlichen Auto- und Veloabstellplätze.
Berechnung der Nutzungsziffern (Ausnützungs-, Bau-, Grünflächen- und Überbauungsziffer) sowie des Wohnanteils.
Bei reduzierten Grenzabständen für Klein-, An- und Tiefbauten ist das städtische Formular (Zustimmung der Nachbarschaft) einzureichen.
Für die Behandlung im vereinfachten Verfahren stellt die Stadt ein eigenes Formular zur Verfügung, das dem Gesuch beizulegen ist.