Art. 6.6 · Gewerbezone
BZO Zumikon · S. 54 · Original-PDF
6.6 Gewerbezone Verzicht auf Freiflächenziffer Auf die Freiflächenziffer wird verzichtet, da diese minimalen Anforderungen bisher nicht zu überzeugenden Begrünungen geführt haben. Mit der neuen ergänzenden Bauvorschrift zur Begrünung können qualitativ überzeugendere Lösungen durchgesetzt werden. Grosser Grenzabstand / Mehrlängenzuschlag Auf die Festlegung eines grossen Grenzabstands wird verzichtet. Damit wird die Entwicklung nach innen in einem beschränkten Mass erleichtert. Verkaufsflächen Bisher waren Verkaufsgeschäfte, die zwar die Maximalfläche von 500 m2 überschritten, zufolge ihres sperrigen Warenangebots, wie Automobile, Werkzeugmaschinen und Möbel, aber keine entsprechende Personenbelegung nach sich ziehen, zulässig. Diese sollen nun in der gesamten Gewerbezone nicht mehr zulässig sein, da diese raumplanerisch im regionalen Arbeitsplatzgebiet nicht erwünscht sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.