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Art. 6.7 · Zone für öffentliche Bauten
BZO Zumikon · S. 54 · Original-PDF
6.7 Zone für öffentliche Bauten Kantonale Bauvorschriften Auf detaillierte und spezifische Bauvorschriften wird verzichtet. Damit verbleibt der Gemeindebehörde ein genügender Spielraum bei der Entwicklung der Liegenschaften der öffentlichen Nutzungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.