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Art. 6.4 · Zentrumszone
BZO Zumikon · S. 52 · Original-PDF
6.4 Zentrumszone Ermöglichung eines dritten Vollgeschosses Neu werden in der Zentrumszone 3 statt bisher 2 Vollgeschossen zugelassen. Im Gegenzug wird auf die Möglichkeit des zweiten Dachgeschosses verzichtet. Die Gesamthöhe der Bauten wird nicht erhöht. Dadurch entstehen kompaktere Gebäudevolumen und ein grösserer Spielraum für die Bauherren bei der Ausgestaltung der Bauten. Aufgrund der Nichtanrechenbarkeit der Geschossflächen in den Dach- und Untergeschossen muss die Ausnützungsziffer nominell auf 75% angehoben werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.