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Art. 69 · Abbruchbewilligung
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 31 · Original-PDF
1Für Bauten in geschlossener Bauweise wird eine Abbruchbewilligung erst erteilt, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.
2In besonderen Fällen können Ausnahmen bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.