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Art. 68 · Bewilligungsverfahren
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 30 · Original-PDF
1In Ergänzung zur Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) vom 16. November 19991) können zur Beurteilung eines Baugesuches folgende weitere Unterlagen einverlangt werden:
a)detaillierter Umgebungs- und Bepflanzungsplan;
b)Fassadenansichten unter Einbezug von Nachbargebäuden;
c)Modell;
d)Nachweis des öffentlichen Aussichtsschutzes gemäss § 27.
2Die zusätzlichen Unterlagen nach Buchstaben a bis c sind bei Arealbebauungen zwingend einzureichen. 1) BGS 721.111, §§ 26 und 27 30 Bauordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.