← BZO Zürich · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Für die Bestimmung der Gebäudehöhe aufgrund der er
BZO Zürich · S. 34 · Original-PDF
laubten Vollgeschosszahl ist mit einer Bruttogeschosshöhe von 3 m und zusätzlich 1,5 m für die Erhebung des Erdgeschosses zu rechnen. Gebäudehöhe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.