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Art. 2.2.2 · 2.2.2. Baupolizeiliche Masse: Besondere Bestimmungen

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 5 · Original-PDF

1Bauten, die den gewachsenen Boden an irgendeinem Punkt um mehr als 1,2 m überragen, haben dort die Grenz- und Gebäudeabstände nach Art. 6 zu wahren sowie, gegenüber den Landwirtschaftszonen, den Zonenabstand8 einzuhalten. Bauten und Anlagen, die das fertige Terrain nicht überragen, wie private Spielplatzeinrichtungen, Wege, Strassen, Parkplätze und dergleichen haben einen Grenzabstand von 1 m, Schwimmbäder einen Grenzabstand von 2 m einzuhalten. Grenz- und Gebäudeabstände sowie Zonenabstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.