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Art. 2.2.3 · 2.2.3. Baupolizeiliche Masse: Abweichungen

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 6 · Original-PDF

1Von Art. 6 und Art. 7 abweichende Festlegungen in Überbauungsordnungen gehen vor. Vorrang besonderer Bestimmungen Zustimmung Nachbar

2Mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarin oder des Nachbarn dürfen Bauten näher an die Grenze gebaut werden, sofern der vorgeschriebene Gebäudeabstand nach den näheren Bestimmungen in Anhang 1 (1.2) gewahrt bleibt. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet. Hangzuschlag

3Bei Bauten am Hang ist mit Ausnahme der bergseitigen Fassade eine Mehrhöhe von 1 m gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens von 10 Prozent. Sie wird in der Falllinie innerhalb des Gebäudegrundrisses gemessen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.