Art. 2.2.3 · 2.2.3. Baupolizeiliche Masse: Abweichungen
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 6 · Original-PDF
1Von Art. 6 und Art. 7 abweichende Festlegungen in Überbauungsordnungen gehen vor. Vorrang besonderer Bestimmungen Zustimmung Nachbar
2Mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarin oder des Nachbarn dürfen Bauten näher an die Grenze gebaut werden, sofern der vorgeschriebene Gebäudeabstand nach den näheren Bestimmungen in Anhang 1 (1.2) gewahrt bleibt. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet. Hangzuschlag
3Bei Bauten am Hang ist mit Ausnahme der bergseitigen Fassade eine Mehrhöhe von 1 m gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens von 10 Prozent. Sie wird in der Falllinie innerhalb des Gebäudegrundrisses gemessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.