Art. 64 · Umgebungsgestaltung
BZO Zell · S. 18 · Original-PDF
1Die Umgebungsgestaltung ist Bestandteil des Bauprojekts.
2Wo es die Standortqualität zulässt, ist die Umgebung der Bauten mit einheimischen, standortgerechten Bepflanzungen zu gestalten. Das Pflanzen von invasiven Neophyten ist nicht zulässig. Die Bodenversiegelung ist möglichst gering zu halten. 18 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung
3Bestehende Vorgärten und der typische Baumbestand sind möglichst zu erhalten. Vorplätze und Abstellplätze sollen mit einem möglichst wasserdurchlässigen Belag ausgeführt werden.
4Die Beurteilung der Umgebungsgestaltung erfolgt anhand der Richtlinien zur Umgebungsgestaltung im Anhang.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.