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Art. 52 · Nutzweise

BZO Zell · S. 16 · Original-PDF

Die unterschiedlichen Nutzweisen in der Zentrumszone Kollbrunn werden im Plan Sonderbauvorschriften festgelegt. Der Wohn- und Gewerbeanteil für das Erdgeschoss ist in folgende drei Kategorien eingeteilt: − Nutzung Erdgeschoss gewerblich 100 % − Nutzung Erdgeschoss gewerblich 50 % − Nutzung Erdgeschoss gewerblich 0 % Die gewerblichen Erdgeschosse haben eine lichte Höhe von mindestens 3.3 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.