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Art. 51 · Voraussetzungen
BZO Zell · S. 16 · Original-PDF
Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: − Die Anforderungen an die Arealüberbauung §§ 71 und 73 PBG sind ausgewiesen; diese werden durch ein Fachgutachten seitens der Gemeinde geprüft; − Es wird eine einheitliche, gestalterisch besonders gute Überbauung realisiert; − Die massgebende Grundfläche beträgt mindestens 1500 m².
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.