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Art. 49
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34 · Original-PDF
1Dem Gemeinderat ist zusätzlich zu den im BauG und in der ABauV angeführten Vorhaben, vor Baubeginn, ein Baugesuch zur Bewilligung einzureichen: Einreichung Baugesuch
a)Fassadenrenovationen, neue Fassadengestaltung, vorgehängte Fassaden und Solareinrichtungen in der Dorfzone D, Kernzone K und Weilerzone Ötlikon
b)Wärmepumpen ausserhalb von Gebäuden, Erdsonden, Erdregister
c)begehbare Treibhäuser und Gewächshaustunnels in allen Schutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.