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Art. 5 · Strukturerhaltungszone (SEZ)

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 21 · Original-PDF

1Die Zone bezweckt die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der typischen, strukturbildenden Merkmale, welche die einzelnen Gebiete prägt.

2Anstelle der baupolizeilichen Masse sind die prägenden Merkmale der Bebauung massgebend.

3Bei Umbau, Erweiterung und Ersatz von Bauten in der SEZ ist der Fachausschuss gemäss Art. 45 beizuziehen. 19 Folgende Überbauungen liegen in der Strukturerhaltungszone E1 - Mehrfamilien- und Reihenhaus: (a) Scheyenholzsstrasse / alte Bernstrasse, Rüfenacht (b) Sonnhalde (Egghalden-, Eggwald-, Vechigenstrasse), Worb (c) Terrassensiedlung Vechigenstrasse, Worb (d) Terrassensiedlung Eggweidli, Worb (e) Schlossgraben, Worb (f) Trimsteinstrasse, Worb Folgende Überbauung liegt in der Strukturerhaltungszone E2 - «Eisenbahnersiedlung» «Eisenbahnersiedlung», Worb Zur Veranschaulichung der Gestaltungsgrundsätze dienen die Richtlinien des Gemeinderates vom 18. September 2017 Die Bestimmungen der Denkmalpflege bleiben vorbehalten. 20

4In den einzelnen Gebiete gelten die folgenden Zielsetzungen und sind die folgenden prägenden Merkmale zu beachten:

5Für die Strukturerhaltungszone E1 - Mehrfamilien- und Reihenhaus - gelten folgende Bestimmungen:

–Sie umfasst die in Arealbauweise erstellten Mehrfamilien- und Reihenhaussiedlungen sowie die in verdichteter Bauweise erstellten Siedlungen.

–Die Zone bezweckt die Erhaltung der siedlungstypischen Bauweise. Der Bau von neuen Hauptbauten ist ausgeschlossen. - Die Zone ist dem Wohnen, den für die Quartierversorgung nötigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, kleinen Büros und Praxen vorbehalten.

–Bauliche Veränderungen und Erweiterungen im Bereich der Fassaden, Balkone, Dächer, Zugänge und Grünflächen sind gestattet, wenn sie die Wohnqualität verbessern und dadurch die Gesamtwirkung nicht geschmälert wird.

–Die Erstellung neuer An- und Kleinbauten ist für gemeinsame Anlagen möglich. - Egghaldenstrasse und Eggwaldstrasse (ausgenommen Mehrfamilienhäuser) und Sonnhaldenweg 17 – 23: Wohnraumerweiterungen im Bereich Sockelgeschoss, Balkon 1. und 2. OG sind erlaubt. Der Bau eines Windfangs hauseingangsseitig ist erlaubt.

6Für die Strukturerhaltungszone E2 - «Eisenbahnersiedlung» - gelten folgende Bestimmungen:

–Sie umfasst die „Eisenbahnersiedlungen“.

–Das bestehende Gebäudevolumen kann voll ausgenutzt werden. Dachaufbauten mit Ausnahme von Dachflächenfenstern sind nicht erlaubt.

–Der Bau von neuen Hauptbauten ist ausgeschlossen. - Die Zone ist dem Wohnen, den für die Quartierversorgung nötigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, kleinen Büros und Praxen vorbehalten.

–Eingeschossige Anbauten haben den Richtlinien des Gemeinderates zu entsprechen.

–Im Bereich der Grünfläche ist die Erstellung eines eingeschossigen Gartengebäudes (Pavillon, Pergola, Schopf) erlaubt. 21 Folgende Überbauungen liegen in der Strukturerhaltungszone E3 - Historische Ortskerne: (a) Ortskern Vielbringen (b) Ortskern Richigen (c) Ortskern Enggistein (d) Überbauung Schlossstalden, Worb (e) Ortskern Ried Die Bestimmungen der Denkmalpflege bleiben vorbehalten. Im «Leitfaden Bau» legen die Wohnbaugenossenschaft Bleiche und die Kantonale Dankmalpflege detaillierte Ausführungsbestimmungen fest. 22

7Für die Strukturerhaltungszone E3 - Historische Ortskerne - gelten folgende Bestimmungen:

–Sie umfasst die alten, historisch gewachsenen Dorfkerne von Vielbringen, Richigen, Enggistein und Ried sowie die Gebäudegruppe «Schlossstalden» in Worb.

–Die Zone bezweckt im Grundsatz die Erhaltung der bestehenden Volumen und Aussenräume sowie die Erhaltung der bäuerlich geprägten Dorfstruktur. Der Bau von neuen Hauptbauten ist ausgeschlossen. - Die Zone ist dem Wohnen, den für die Quartierversorgung nötigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, kleinen Büros und Praxen, der Pferdehaltung sowie landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten.

–Erweiterungen an nicht inventarisierten Bauten sind beschränkt erlaubt. Bauliche Veränderungen und Erweiterungen im Bereich der Fassaden, Balkone, Dächer, Zugänge und Grünflächen sind gestattet, wenn sie die Wohnqualität verbessern und dadurch die Gesamtwirkung nicht massgebend verändert wird. Dabei darf die Geschossfläche oberirdisch um max. 10% vergrössert werden.

8Für die Strukturerhaltungszone E4 - Bleiche - gelten folgende Bestimmungen:

–Sie umfasst die Wohnsiedlung Bleiche. - Die Zone ist dem Wohnen sowie kleinen Büros und Praxen vorbehalten.

–In den bestehenden Bauhauptkörpern (Hauszeilen) und in den vorgelagerten Ausbauzonen (an die Erschliessungsgassen anschliessender Baustreifen von 4.80 m Bautiefe) können Nutzungen im Sinne der zugehörigen Hauptnutzung realisiert werden. Diese sind mit einem begrünten Flachdach zu versehen. Die maximale Fassadenhöhe traufseitig in den Ausbauzonen beträgt 2.80 m (gilt auch für allfällige Kleinbauten in Leichtbauweise, die in den Ausbauzonen realisiert werden). Zwischen dem Hauptgebäude und der Ausbauzone ist ein geschlossener Verbindungskorridor von max. 2.00 m Breite zulässig.

–Eingeschossige Klein- und Anbauten für gedeckte Gartensitzplätze und zur Verbesserung der Wohnqualität (Wärmegewinnung, Gestaltung geschützter Eingangsbereiche) sind gestattet:

a)auf den Rückseiten der Bauhauptkörper Farbstrasse Nr. 25, 27, 29, 31 und 33 mit 3.00 m Gebäudebreite;

b)auf der Eingangsseiten der Bauhauptkörper Farbstrasse Nr. 35 und 37 mit 1.50 m Gebäudebreite;

c)an den Hauptfassaden der Bauhauptkörper Farbstrasse Nr. 25, 27, 29, 31, 33, 35 und 37 mit 1.88 m Gebäudebreite; 23 24

d)an den Stirnfassaden der Wohneinheiten Farbstrasse Nr. 25, 27, 27d, 29, 29e, 31, 31e, 33, 33d, 35, 37 und 37c mit 2.00 m Gebäudebreite und 4.25 m Gebäudelänge (zentriert bezüglich Mittelpfette).

–An den Bauhauptkörper anschliessende Anbauten sind mit lichtdurchlässigen Dach- und Fassadenmaterialien auszuführen.

–Bauliche Veränderungen haben dem Gestaltungskonzept der bestehenden Siedlung zu entsprechen.

9Für die Strukturerhaltungszonen gilt mit Ausnahme der Aufstufungen gemäss Zonenplan Siedlung die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.