Art. 36 · ZPP S3 «Galerie Farb, Worb»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 75 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten unter Berücksichtigung der wertvollen Bauten und Baugruppen mitsamt ihrem Umfeld.
2Nutzungsart: Wohnen, für Quartierversorgung notwendiges Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen.
3Nutzungsmass: Sowohl die volle Nutzung der bestehenden Gebäudevolumen als auch der Neu- bzw. Wiederaufbau im Rahmen der bestehenden Gebäudevolumen sind bei Gewährleistung einer guten Gestaltung, der Erschliessung und Parkierung gestattet.
4Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.