← BZO Worb · Inhaltsverzeichnis

Art. 36 · ZPP S3 «Galerie Farb, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 75 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten unter Berücksichtigung der wertvollen Bauten und Baugruppen mitsamt ihrem Umfeld.

2Nutzungsart: Wohnen, für Quartierversorgung notwendiges Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen.

3Nutzungsmass: Sowohl die volle Nutzung der bestehenden Gebäudevolumen als auch der Neu- bzw. Wiederaufbau im Rahmen der bestehenden Gebäudevolumen sind bei Gewährleistung einer guten Gestaltung, der Erschliessung und Parkierung gestattet.

4Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.