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Art. 47 · Stimmberechtigte

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 32 · Original-PDF

1Die Stimmberechtigten sind zuständig für den Erlass und die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung.

2Sie beschliessen die Überbauungsordnungen, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.