← BZO Wittenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 8 · Wohn-Gewerbe-Zonen

BZO Baureglement Wittenbach · S. 9 · Original-PDF

Für Bauten, deren anrechenbares Volumen zu mindestens 40 % dauernd gewerblich genutzt wird, gelten die nachstehenden Vorschriften der Regelbauweise:

WG3 WG4 max. Vollgeschosszahl 3 4 max. Gebäudehöhe (m) 10.5 13 max. Firsthöhe (m) 14.5 17 max. Gebäudelänge (m) 40 50 Grenzabstand allseitig (m) 5 6 Baumassenziffer (Grund- 1,8 2,2 nutzungsmass m)

Die Baumassenziffer erhöht sich bei Pult-, Sattel- und Walmdächern für je 5° a.T. Dachneigung um 0,05 m bis zu einem Maximum von 0,45 für 45° a.T. steile Dächer. Zur Bestimmung der anwendbaren Baumassenziffer wird jeweils die tatsächliche Dachneigung auf die nächsten 5° abgerundet. Bei Tonnendächern, Attikageschossen und zertifizierten Minergiehäusern gilt eine um je 0,2 m, bei Minergie-P eine um 0,3 m erhöhte Baumassenziffer.

Für alle anderen Bauten gelten die Vorschriften der entsprechenden Wohnzone einschliesslich der Regelung des Mehrlängenzuschlages.

Gewerbe-Industrie-Zone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.