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Art. 9 · Gewerbe-Industrie-Zone

BZO Baureglement Wittenbach · S. 9 · Original-PDF

In der Gewerbe-Industrie-Zone gelten folgende Vorschriften:

max. Gebäudehöhe (m) 13 max. Firsthöhe (m) 13 Grenzabstand ¾ der Gebäudehöhe, mind. (m) 6 Baumassenziffer (m) 4,5

Gegenüber Wohnzonen ist der doppelte Grenzabstand, mindestens aber 12 m, einzuhalten.

Technisch bedingte Aufbauten dürfen die erlaubte Gebäudehöhe und Firsthöhe überschreiten, wenn sie im Orts- und Landschaftsbild nicht stören.

–9 - Bei zertifizierten Minergiehäusern gilt eine um je 0,2 m, bei Minergie-P eine um 0,3 m erhöhte Baumassenziffer.4

Kernzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.