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Art. 19 · Abstände von Gewässern und Hecken
BZO Baureglement Wittenbach · S. 13 · Original-PDF
Die Anwendung der Vorschriften für den Gewässerabstand erfolgt nach dem übergeordneten Recht.
Gegenüber den im Zonenplan bzw. in der Schutzverordnung eingezeichneten geschützten Hecken und Gehölzen haben Bauten einen Abstand von 4 m einzuhalten.
–13 - Interne Gebäudeabstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.