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Art. 20 · Interne Gebäudeabstände

BZO Baureglement Wittenbach · S. 14 · Original-PDF

Zwischen Bauten auf dem gleichen Grundstück, die betrieblich oder funktionell zusammengehören, kann ein reduzierter Gebäudeabstand bewilligt werden, wenn dadurch weder wohn- noch arbeitshygienische Nachteile entstehen noch öffentliche oder nachbarliche Interessen verletzt werden und eine architektonisch gute Lösung erzielt wird.

Abstände von An- und Nebenbauten-, Vor- und Kleinstbauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.