Art. 58 · Geltungsbereich / Anforderungen
BZO Winterthur · S. 24 · Original-PDF
1In den Gebieten mit Sonderbauvorschriften für Terrassen- und ähnliche Überbauungen (Haltenreben, Hündler, Schlosstal, Heiligberg) werden für eine entsprechende Bauweise Erleichterungen gemäss den nachstehenden Absätzen 3–4 gewährt, sofern folgende Anforderungen erfüllt sind: a. Gute architektonische Gestaltung und Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung. b. Mindestens zur Hälfte der Gebäudegrundfläche begrünte Dachterras sen. c. Überdeckte oder unterirdisch angeordnete Abstellplätze für Autos, Velos und Kinderwagen; ausgenommen davon sind Besucherpark plätze. d. Einrichtungen von Kinderspielplätzen gemäss § 248 PBG.
2Die Gebäudelänge ist frei.
3Die Gebäudehöhe darf um das Mass eines Geschosses erhöht werden.
4Die Baumassenziffer darf in den Zonen W2T um die Hälfte erhöht werden. 24 Stadt Winterthur 7.1.3-1
5Vorschriften für die Arbeitsplatzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.