Art. 39 · Grundmasse
BZO Winterthur · S. 17 · Original-PDF
1Es gelten folgende Grundmasse: a. Geschosszahl: 1. * Vollgeschosse QEZ2: 2 1.a. * Vollgeschosse QEZ3: 3 2. Dachgeschosse: 1 3. * Anrechenbare Untergeschosse: 1 4. * Anrechenbare Dachgeschosse können ausnahmsweise durch Vollgeschosse ersetzt werden, wenn sich dadurch insgesamt eine bessere Gestaltung und Einordnung ergibt. b. Baubereiche: Für die QEZ Inneres Lind, Eichliacker, Mühlebrücke, Ruhtal und Vogelsang gilt ein Baubereich von 14 m Tiefe, gemessen ab der Bau- bzw. Strassen- oder Wegabstandslinie. c. Abstände: Es gelten unter Vorbehalt von Art. 38 Abs. 1 die kantonal rechtlichen Mindestabstände.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.