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Art. 21 · 4. Dachdurchbrüche

BZO Winterthur · S. 10 · Original-PDF

1Dachaufbauten sind als Einzellukarnen auszubilden.

2Dacheinschnitte sind nur hofseitig zulässig. 2.1.4 Übrige Kernzonen (KIII)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.