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Art. 13 · 2. Bauweise

BZO Winterthur · S. 8 · Original-PDF

1Strassenseitig ist das Bauen auf die bestehende Gebäudeflucht vorge­ schrieben.

2Es gilt die geschlossene Bauweise.

3Im Rahmen der zulässigen Gebäudetiefe, welche durch die Hofbaulinien bestimmt wird, ist der zustimmmungsfreie Grenzbau gestattet.

4Der Boden des ersten Vollgeschosses darf höchstens auf das bisherige Ni­ veau oder, falls ein solches nicht vorbesteht, auf dasjenige des benachbar­ ten ersten Vollgeschosses angehoben werden.

5Die Arkadenbaulinien sind zu beachten.

6Die Altstadtpassagen sind freizuhalten. Aus wichtigen Gründen sind zeitli­ che Einschränkungen möglich. *

Grundmasse:Bereich ABereich BBereich C
Vollgeschosse max434
Dachgeschosse max222
Gebäudehöhe min / max10–13,5 m8–11,5 m8–12,5 m
Firsthöhe min / max4-7 m3-7 m3-7 m
Grenzabstand3,5 m3,5 m3,5 m

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.