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Art. 7.2 · Nutzweise
BZO Winkel · S. 6 · Original-PDF
7.2 Nutzweise 7.2 Nutzweise
Es sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.