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Art. 4.13 · Fachberatung
BZO Winkel · S. 18 · Original-PDF
4.13 Fachberatung
Der Gemeinderat steht der Bauherrschaft in Fragen der architektonischen Gestaltung zur Verfügung. Die Gemeinde kann zu diesem Zweck auf ihre Kosten Berater beiziehen und Fachgutachten erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.