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Art. 1.1 · Zonenplan, Waldabstandslinienpläne und Kernzonenpläne
BZO Winkel · S. 73 · Original-PDF
1.1 Geltungsbereich und Inhalt
Vorbehältlich allfälliger Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne für speziell abgegrenzte Gebiete regelt diese Verordnung für die Gemeinde Winkel in Ergänzung zum kantonalen Recht insbesondere:
a)Bestimmung der Zahl der minimal erforderlichen und maximal zulässigen Fahrzeugabstellplätze;
b)Anordnung und Sicherstellung der Abstellplätze;
c)Beteiligung an privaten und öffentlichen Gemeinschaftsanlagen;
d)Ersatzabgabe;
e)Parkraumplanung;
f)Äufnung eines Fonds zur Schaffung von Parkraum.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.