Art. 8 · Aufwertung des Siedlungs- und Strassenraums
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 8 · Original-PDF
8 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch 2. Raumplanung 2.1 Allgemeine Nutzungsplanung
§ 3
1Die BNO dient der Verwirklichung der Planungsgrundsätze hinsichtlich des Räumlichen Entwicklungsleitbildes (RELB) RAUM BRUGG WINDISCH, der räumlichen Ordnung und der Umwelt. Die Planungsgrundsätze sind verbindPlanungsgrundsätze licher Beurteilungsmassstab für alle raumwirksamen Tätigkeiten.
2Die Grundsätze der Planung sind:
a)die Erhaltung und Verbesserung der Lebensraumqualität,
b)die Stärkung der Funktion als Regionalzentrum mit starker Identität sowie des urbanen Zentrums und dessen ergänzenden lebendigen Quartierzentren,
c)die Erhaltung und Weiterentwicklung der Identität der Quartiere,
d)die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholen,
e)vielfältige Wohnformen und soziale Durchmischung,
f)die Verdichtung des Baugebietes, entsprechend den örtlichen Voraussetzungen,
g)die Förderung der qualitätsbewussten Innenentwicklung bestehender Siedlungsgebiete,
h)die Förderung und Pflege des reichen ober- und unterirdischen Kulturerbes zur Weiterentwicklung der Identität,
i)die Förderung der wirtschaftlichen Prosperität sowie Schaffung günstiger räumlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung,
j)das Erreichen einer guten Siedlungs-, Freiraum- und Architekturqualität,
k)die Förderung eines umwelt- und sozialverträglichen Mobilitätsverhaltens durch Mobilitätsmanagement, ein betriebliches und optimiertes Verkehrsnetz, ein effizientes und zweckmässiges ÖV-Angebot und gut gestaltete, funktionsgerechte Strassenräume mit einem Verkehrssystem der kurzen Wege,
l)der Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen,
m)die Gewährleistung der Sicherheit für den Langsamverkehr durch den Ausbau eines attraktiven, lückenlosen und sicheren Fuss- und Velowegnetzes, Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.