← BZO Windisch · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · Sondernutzungspläne

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 9 · Original-PDF

9

n)der Schutz und die Förderung der Naturwerte sowie der Erhalt wertvoller Landschaften wie Wasserschloss, Bruggerberg, Aareschlucht sowie Aare,

o)die Erhaltung und Verbesserung des reichhaltigen Angebotes an attraktiven und gut vernetzten Freiräumen innerhalb der Siedlung sowie die Stärkung der vielfältigen Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten,

p)der sparsame Umgang mit Energie sowie die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils an erneuerbaren Energien.

§ 4

1Für Neueinzonungen beträgt die Mehrwertabgabe 30 %. Der Einzonung gleichgestellt ist die Umzonung innerhalb Bauzonen, wenn das Grundstück vor der Umzonung in einer Zone liegt, in der das Bauen verboten oder nur für öffentliche Zwecke zugelassen ist. Planungsmehrwert

2Der Gemeinderat ist berechtigt, für Um - und Aufzonungen, die den Wert des Grundstücks um wenigstens 30 % steigern, eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 % des Mehrwerts mittels eines verwaltungsrechtlichen Vertrags mit den Grundeigentümern abzuschliessen.

3Die Gemeinde erlässt zur Sicherstellung einer rechtgleichen Praxis eine Richtlinie.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.