← BZO Windisch · Inhaltsverzeichnis
Art. 7 · Hochhäuser
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 7 · Original-PDF
7 1. Geltungsbereich 1.1 Geltungsbereich
§ 1
1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Geltungsbereich
2Die Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.
1.2 Übergeordnetes Recht
§ 2
1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide, bleiben vorbehalten. Übergeordnetes Recht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.