Art. 73 · Fachmarktzentren
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 4 · Original-PDF
32 XI. Camping 32 XII.Bestandesgarantie und Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen 32 F. BAUBEWILLIGUNG UND BAUKONTROLLE 32 Art. 73 Fachmarktzentren Fachmärkte und Fachmarktzentren gemäss § 169 ff. PBG mit Waren für den mittel- bis langfristigen Bedarf mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2'000 m2 sind ausschliesslich in den Gebieten zulässig, die von der Zone „Fachmarktzentren“ überlagert werden. XI. Camping Hinweis auf PBG § 174 Campieren § 177 Fahrende XII.Bestandesgarantie und Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen Hinweis auf PBG § 178 Bestandesgarantie innerhalb der Bauzonen § 180 Bundesrechtliche Ausnahmen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen § 181 Kantonalrechtliche Ausnahmen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen § 182 Zuständigkeit, Verfahren F. BAUBEWILLIGUNG UND BAUKONTROLLE Hinweis auf PBG § 184 Baubewilligungspflicht § 186 Bauplatzinstallationen § 187 Abbrucharbeiten § 188 Baugesuch, Beilagen § 191 Baugespann und Profile § 192 Einleitung des Baubewilligungsverfahrens § 192a Leitverfahren und Leitbehörde § 193 Bekanntmachung und Auflage § 194 Einsprachen § 195 Prüfung des Baugesuchs § 196 Entscheid und Eröffnung § 198 Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren § 198a Behandlungsfristen Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 33 § 200 Baubeginn § 201 Geltungsdauer der Baubewilligung § 202 Planänderungen § 203 Meldepflicht, Baukontrolle § 204 Sicherheitsleistung für den Vollzug von Auflagen § 205 Ordnung auf Bauplätzen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.