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Art. 72 · Einkaufszentren

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 32 · Original-PDF

Einkaufszentren gemäss § 169 ff. PBG und Verkaufsgeschäfte mit Waren des täglichen und häufigen periodischen Bedarfs mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1'000 m2 sind ausschliesslich in den Gebieten zulässig, die von der Zone „Einkaufszentren“ überlagert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.