← BZO Willisau · Inhaltsverzeichnis
Art. 58 · Fassadenhöhe bei Schrägdachbauten mit erhöhter ÜZ (ÜZ-b)
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 28 · Original-PDF
Bei Schrägdachbauten, welche die erhöhte ÜZ-b beanspruchen, muss die maximale, traufseitige Fassadenhöhe auf zwei gegenüberliegenden Seiten mindestens um 1.5 m unter dem Grundwert liegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.