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Art. 44 · Aussichtsschutzzone (AS)
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 22 · Original-PDF
1 Die Aussichtsschutzzone dient dem Aussichtsschutz vom Steinbruchweg auf die Altstadt. Sie überlagert die Bauzone. 2 Bauten und Dachaufbauten dürfen eine Höhenkote von 572 m.ü.M. nicht überschreiten. Eine allfällige Bepflanzung darf die Sicht auf das Städtchen nicht behindern. Die Freihaltezone schränkt die zonengemässe Ausnützung nicht ein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.