Art. 37 · Gefahrenzone 2 R: Rutschungen (GF 2 R)
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 19 · Original-PDF
1 Neubauten, Ersatzbauten und Bauten mit Nutzungsänderung, welche zu einer Vergrösserung derjenigen Nutzflächen führen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen, sind statisch steif auszubilden. Es ist ein geotechnischer Stabilitätsnachweis zu erbringen. Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 20 2 Ergänzungsbauten sind von der Hauptbaute statisch einwandfrei zu trennen. 3 Die Versickerung von Meteorwasser ist untersagt. 4 Bergseitig des Gebäudes muss das Drainagewasser sauber gefasst und sicher abgeleitet werden. 5 Beim Übergang von Leitungen in die Gebäude sind Kontrollschächte vorzusehen. 6 Massgebende Terrainveränderungen sind bewilligungspflichtig. 7 Die zuständige Behörde kann jederzeit und in jedem Fall das Gutachten einer Fachkraft einholen lassen, um allfällige Auswirkungen einer baulichen Massnahme auf Kriechbewegungen und Rutschprozesse abzuklären.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.