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Art. 31 · Reservezone (R)

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 17 · Original-PDF

1 Die Reservezone umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist. 2 In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. 3 Bei ausgewiesenem Bedarf kann in der Reservezone langfristig die Bauzone erweitert werden. 4 Lärm-Empfindlichkeitsstufe: III. Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 18

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.