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Art. 27 · Grünzone Freiraum (GrF)

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 17 · Original-PDF

1 Die Grünzone Freiraum dient der Freihaltung von Flächen für die Spiel- und Freizeitnutzung innerhalb des Baugebietes. Sie überlagert andere Zonen. 2 Zulässig sind Bauten und Anlagen, die dem Nutzungszweck dienen. Einstellhallen gemäss Art. 11 dieser Vorschriften sind zulässig, sofern sie dem Nutzungszweck nicht widersprechen. Oberflächliche Parkierungsanlagen können auf kleineren Teilflächen bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.