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Art. 18 · Kernzone C (Bahnhof – Vorstadt – Chronematt)

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 13 · Original-PDF

1 Zweck: Die Kernzone C bezweckt die zeitgemässe und qualitätsvolle Weiterentwicklung des Raumes Altstadt - Bahnhof - Chronematt hin zu einem urbanen Zentrum, unter Berücksichtigung der historischen Strukturen. 2 Nutzung: Wohnnutzung, höchstens mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Nutzungen. 3 Der Stadtrat kann Baugesuche der Baukommission Ortskern zur Stellungnahme unterbreiten. 4 Die Erteilung von Baubewilligungen ist von der ortsbildgerechten und qualitätsvollen Gestaltung abhängig zu machen. 5 Grundmasse: Gebäudedimensionen (Gesamthöhe, Gebäudelänge usw.), Ausnützung, Abstände, Wohnanteil usw. legt der Stadtrat unter gebührender Berücksichtigung des Ortsund Landschaftsbildes, aller raumrelevanter Aspekte wie Aussenräume, Verkehr, Erschliessung und Schutzansprüche sowie sonstiger öffentlicher und privater Interessen von Fall zu Fall fest. 6 Aussen- und Freiräume sind qualitätsvoll zu gestalten. Sie haben sich räumlich und gestalterisch gut in die Umgebung einzufügen. Dem Baugesuch ist ein Umgebungsplan beizulegen. Bei kleineren Bauvorhaben kann der Stadtrat auf diesen Plan verzichten. 7 Lärmempfindlichkeitsstufe: III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.