Art. 16 · Kernzone A (Altstadt)
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 10 · Original-PDF
1 Allgemeines: a) Sofern der Bebauungsplan Ortskern nichts anderes bestimmt, gelten die nachfolgenden Vorschriften. b) Der Stadtrat kann Richtlinien und Weisungen zum Bebauungsplan und zu diesen Reglementsbestimmungen erlassen. c) Grundsätzlich ist für Neubauten innerhalb der Kernzone A eine Parallelprojektierung im Konkurrenzverfahren (Studienauftrag / Wettbewerb) durchzuführen. Die Jury hat aus qualifizierten Fachleuten zu bestehen. Ziel des Verfahrens ist eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Lösung zu finden. 2 Grundsätze: a) Architektonisch und historisch wertvolle Bausubstanz und Baustruktur sind zu erhalten. b) Für das Stadtbild störende Elemente sind, soweit sie von einem Bauvorhaben betroffen werden, zu korrigieren. c) Um den Anforderungen der Denkmal- und Ortsbildpflege im Sinne von § 140 und
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