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Art. 25 · Intensiverholungszone a) Dauerstandplatz

BZO Baureglement Wil SG · S. 13 · Original-PDF

1Die Intensiverholungszone Dauerstandplatz dient der Schaffung und Erhaltung von Dauerstandplätzen für Fahrende. Eine Nutzung als Durchgangsplatz für Fahrende ist nicht zulässig.

2Es gilt die geschlossene Bauweise mit nachstehenden Vorschriften: Vollgeschosse 2 Gebäudehöhe 6,00 m Firsthöhe 9,00 m 13 Grenzabstand 5,00 m Grenzabstand 5,00 m

3Vorbehalten bleiben besondere Bau- und Schutzvorschriften.

b)Reiten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.