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Art. 25 · Intensiverholungszone a) Dauerstandplatz
BZO Baureglement Wil SG · S. 13 · Original-PDF
1Die Intensiverholungszone Dauerstandplatz dient der Schaffung und Erhaltung von Dauerstandplätzen für Fahrende. Eine Nutzung als Durchgangsplatz für Fahrende ist nicht zulässig.
2Es gilt die geschlossene Bauweise mit nachstehenden Vorschriften: Vollgeschosse 2 Gebäudehöhe 6,00 m Firsthöhe 9,00 m 13 Grenzabstand 5,00 m Grenzabstand 5,00 m
3Vorbehalten bleiben besondere Bau- und Schutzvorschriften.
b)Reiten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.