Art. 26 · b) Reiten
BZO Baureglement Wil SG · S. 14 · Original-PDF
1Die Intensiverholungszone Reiten dient der Schaffung und Erhaltung von Reitsportanlagen. Wohnbauten sind nur für standortgebundenes Personal zugelassen.
2Es gilt die offene Bauweise mit nachstehenden Vorschriften: Vollgeschosse 2 Gebäudehöhe 10,00 m Firsthöhe 15,00 m Grenzabstand 5,00 m Gebäudelänge 40,00 m Gebäudetiefe 20,00 m Vollgeschosse 2 Gebäudehöhe 10,00 m Firsthöhe 15,00 m Grenzabstand 5,00 m Gebäudelänge 40,00 m Gebäudetiefe 20,00 m
3Bauten und Anlagen sind gut in die Umgebung einzufügen.
4Vorbehalten bleiben besondere Bau- und Schutzvorschriften.
c)Allmend
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.