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Art. 14 · Renovation
BZO Wiesendangen · S. 8 · Original-PDF
Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für Renovationen ohne bauliche Veränderungen. Aussenrenovationen, (inkl. Ersetzen von Fenstern, Türen und Dachmaterial sowie Farbänderungen, sind mit der Baubehörde abzusprechen. Renovation
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.