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Art. 13 · Untergeschosse

BZO Wiesendangen · S. 8 · Original-PDF

1In Erscheinung tretende Untergeschosse sind als Sockel auszubilden.

2Das Erdgeschoss darf maximal 1.2 m über dem massgebenden Terrain liegen. In ausgeprägten Hanglagen sind Abweichungen zulässig, sofern sie der Verbesserung des Ortsbildes dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.