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Art. 59 · Vollzugsrichtlinien
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 57 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann Richtlinien für den Vollzug der BNO erlassen. Richtlinien gelten nicht als formelle gesetzliche Grundlage, sondern sind ein Leitfaden bei der Entwicklung einer rechtsgleichen Praxis.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.