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Art. 29 · Geschützte Naturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 36 · Original-PDF

1Die im Bauzonenplan bezeichneten und im Anhang 9.4.3 aufgeführten Naturobjekte sind von besonderem naturkundlichem, kulturgeschichtlichem, landschaftlichem oder symbolischem Wert. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind zu schonen. Der Gemeinderat kann bei geeignetem Ersatz Ausnahmen bewilligen

2Die im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang 9.4.4 aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten.

3Absatz 4 findet für geschützte Naturobjekte, die im Bauzonenplan bezeichnet sind, analoge Anwendung. 14252_05A_210607_BNO.doc

36 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

4Folgende Naturobjekte sind geschützt: Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Hecken hellgrüne Signatur - Brut- und Nahrungsbiotop

–Gliederung der Landschaft

–Trittstein, Vernetzungselement

–Windschutz - Struktur erhalten

–periodisch zurückschneiden/ verjüngen

–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen

–vorgelagerter Krautsaum von 1m Breite

–teilweise Artenzusammensetzung verbessern Hochstammobstbestand grün schraffierte Fläche - vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland

–Artenreichtum - abgehende Bäume wieder mit Hochstammobstsorten ersetzen

–Gemeinde fördert Neupflanzungen und Pflege auch ausserhalb der bezeichneten Flächen Einzelbäume grünes Symbol - siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement

–Kulturrelikt - Pflege auf lange Lebensdauer

–freistehender Baum: bei natürlichem Abgang ersetzen Uferschutzstreifen Punktsignatur - Nährstoffeinschwämmung in Gewässer verhindern - 3 m breiter Uferschutzstreifen beidseits der Bäche

–Verwendung von Dünger und Pflanzenschutzmittel, Umbruch sowie die Erstellung von Hochbauten nicht zulässig Trockenmauern violetter Kreis - Lebensraum für Echsen - schonender Unterhalt

–Fugen nicht verschliessen

–keine Hinterbetonierung Geologische Objekte oranges Dreieck - Naturelement - keine Beeinträchtigung der Findlinge und Strukturen Weiherbiotope, Feuchtgebiete gelber Kreis - Laichgebiet, Brutbiotop

–Verlandung aufhalten - kein Betreten und Befahren der Wasserfläche

–kein Fischen

–kein Einfangen und Aussetzen von Tieren

–Mitnehmen von Laichteilen oder Kaulquappen für Schulunterricht gestattet Aussichtspunkt rotes Dreieck - Aussicht freihalten - keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen

Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen,

Nutzungseinschränkungen

Hecken hellgrüne Signatur verbessern

Hochstammobstbestand und Pflege auch ausserhalb der bezeichneten Flächen

Einzelbäume grünes Symbol

Uferschutzstreifen Pflanzenschutzmittel, Umbruch sowie die Erstellung von Hochbauten nicht zulässig

Trockenmauern violetter Kreis

–Lebensraum für Echsen

–schonender Unterhalt

–Fugen nicht verschliessen

–keine Hinterbetonierung

Geologische Objekte ge und Strukturen

Weiherbiotope, Feuchtgebiete Kaulquappen für Schulunterricht gestattet

Aussichtspunkt rotes Dreieck

–Aussicht freihalten

–keine aussichtsbehindernde Bau- 14252_05A_210607_BNO.doc

37 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.