Art. 14ter · Gebiet Langäcker
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 2 · Original-PDF
25 14252_05A_210607_BNO.doc
2 Hinweise
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Seite
4 Definitionen 41 6 Schutzvorschriften 52 § 14ter
1In dem im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiet «Langäcker» sollen die Voraussetzungen für ein durchmischtes und altersgerechtes Wohnen in einem attraktiven Wohnumfeld geschaffen werden. Gebiet Langäcker
2Es sind Wohnungen sowie maximal störende Betriebe, die dem altersgerechten Wohnen dienen, zulässig.
3Bauten und Anlagen sind sorgfältig in die Umgebung einzufügen. Dabei ist dem Übergang zur nördlich angrenzenden Wohnzone W2 besondere Beachtung zu schenken.
4Die Haupterschliessung des Gebiets «Langäcker» hat von der Langäckerstrasse her zu erfolgen.
5Im Rahmen von Arealüberbauungen kann die zonengemässe Ausnützungsziffer auf maximal 1.20 erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.