Art. 7 · Neubauten
BZO Weiningen · S. 7 · Original-PDF
–Grundmass traufseitig
–Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern max. max. 8.1 m *) 7 m
*) Für Querhäuser mit offenen Balkonvorbauten und einer Breite von max. 4 m sind max. 3 Vollgeschosse, eine traufseitige Fassadenhöhe von max. 10.5 m und ein giebelseitiger Zuschlag von max. 2 m zulässig.
2. Blaue Baubegrenzungslinien treten an Stelle der Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände.
3. Rote Baubegrenzungslinien schreiben den Fassadenverlauf gegenüber Strassen, Wegen und Plätzen vor.
4. Soweit der Kernzonenplan keine anderen Festlegungen trifft, ist das Bauen bis auf die Strassen-, Platz- oder Weggrenze gestattet, wenn dadurch das Orts- und Strassenbild bereichert und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Nutzweise
| Vollgeschosse | max. | 2 *) |
|---|---|---|
| Dachgeschosse | max. | 2 |
| Gebäudelänge | max. | 30 m |
| Gebäudebreite | max. | 16 m |
| Grundabstand allseitig | min. | 3.5 m |
| Fassadenhöhe: - Grundmass traufseitig - Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern | max. max. | 8.1 m *) 7 m |
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