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Art. 6 · Bestehende, weiss bezeichnete Gebäude

BZO Weiningen · S. 7 · Original-PDF

Für die im Kernzonenplan weiss bezeichneten Gebäude gelten unter Vorbehalt von § 357 PBG die Vorschriften für Neubauten gemäss Art. 7.

Neubauten

Vollgeschossemax.2 *)
Dachgeschossemax.2
Gebäudelängemax.30 m
Gebäudebreitemax.16 m
Grundabstand allseitigmin.3.5 m
Fassadenhöhe: - Grundmass traufseitig - Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächernmax. max.8.1 m *) 7 m

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.